BGBl. II Nr. 315/2008
Vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufs für den Brenner Basistunnel im Zuge der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein – Innsbruck – Staatsgrenze am Brenner
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufs für den Brenner Basistunnel im Zuge der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein – Innsbruck – Staatsgrenze am Brenner
Änderungen durch diese Kundmachung
Vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufs für den Brenner Basistunnel im Zuge der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein – Innsbruck – Staatsgrenze am Brenner
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