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BGBl. II Nr. 34/2008

kundgemacht 29.01.2008
Auslobung einer besonderen Hilfeleistung an Soldaten, die im Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b oder lit. c des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges eingesetzt wurden, und deren Hinterbliebene
Kundmachung des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend die Auslobung einer besonderen Hilfeleistung an Soldaten, die im Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b oder lit. c des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges eingesetzt wurden, und deren Hinterbliebene
Kundmachung BGBl. II Nr. 34/2008× zu Besondere Hilfeleistung an Soldaten und deren Hinterbliebene×

Änderungen durch diese Kundmachung

Besondere Hilfeleistung an Soldaten und deren Hinterbliebene neu
Art. 1neu

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