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BGBl. II Nr. 441/2008

kundgemacht 02.12.2008
Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT 73 in Österreich um zwei Jahre
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT 73 in Österreich um zwei Jahre verlängert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 441/2008× zu Verbot des In-Verkehr-Bringens von gentechnisch verändertem Raps×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbot des In-Verkehr-Bringens von gentechnisch verändertem Raps 1
§ 2aufgehoben

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