Absatz eins,Der Bund wird zur Abdeckung des Mehraufwandes der Länder und Gemeinden für die Maßnahmen gemäß Artikel 3, in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jährlich einen Zweckzuschuss im Sinne der Paragraphen 12 und 13 F-VG 1948, in der Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag wird wie folgt auf die Länder aufgeteilt:
Burgenland:
83 500 Euro
Kärnten:
239 500 Euro
Niederösterreich:
658 500 Euro
Oberösterreich:
734 500 Euro
Salzburg:
395 500 Euro
Steiermark:
477 500 Euro
Tirol:
400 000 Euro
Vorarlberg:
276 000 Euro
Wien:
1 735 000 Euro