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BGBl. II Nr. 485/2008

kundgemacht 22.12.2008
Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung der Vorsitzenden der Volksanwaltschaft, mit der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 485/2008× zu Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt neu