BGBl. II Nr. 485/2008
Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung der Vorsitzenden der Volksanwaltschaft, mit der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
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