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BGBl. II Nr. 485/2008

kundgemacht 22.12.2008 RIS↗
Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung der Vorsitzenden der Volksanwaltschaft, mit der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 485/2008× zu Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt neu § 0↗RIS↗