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BGBl. II Nr. 52/2008

kundgemacht 11.02.2008
Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft zur Aufarbeitung von Sturmschäden
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft zur Aufarbeitung von Sturmschäden
Kundmachung BGBl. II Nr. 52/2008× zu Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft×

Änderungen durch diese Kundmachung

Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft neu
§ 2neu

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