BGBl. II Nr. 59/2008
Ökostromverordnung 2008
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Kalenderjahr 2008 verpflichtet ist (Ökostromverordnung 2008)
Änderungen durch diese Kundmachung
Ökostromverordnung 2008
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§ 6neu
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