Regionalplanungen (Erarbeitung von Studien für den Gesundheitssektor und Entwicklungspläne für Krankenhäuser und für ausgewählte Dienstleistungen im Gesundheitssektor auf regionaler und nationaler Ebene);
BGBl. III Nr. 145/2008
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit der Republik Österreich und dem Minister für Gesundheit und Familie der Republik Indien über die infrastrukturelle Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit der Republik Österreich und dem Minister für Gesundheit und Familie der Republik Indien über die infrastrukturelle Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Zu den allgemeinen Modalitäten und Bereichen der infrastrukturellen Zusammenarbeit zählen insbesondere die Folgenden:
- Ziffer eins
- Ziffer 2technische Planungen (Architektur, Haus- und Gebäudetechnik, Medizintechnik);
- Ziffer 3organisatorische Planungen (Ablauforganisation, EDV, Personalschulung, Inbetriebnahme, Betriebsführung), Umsetzungs- und Wirtschaftlichkeitsstudien;
- Ziffer 4Projektmanagement, Bauüberwachung;
- Ziffer 5Wartung von medizintechnischen Geräten;
- Ziffer 6Ausbau, Umbau, Instandsetzung, Modernisierung und schlüsselfertige Errichtung von Krankenhäusern und anderen Bauten und Einrichtungen auf dem Sektor des Gesundheitswesens;
- Ziffer 7komplette Einrichtung von Krankenhäusern und anderen Bauten und Einrichtungen auf dem Sektor des Gesundheitswesens;
- Ziffer 8Planung, Lieferung, Implementierung und Überwachung sowie Wartung von Informationstechnologie im Gesundheitswesen;
- Ziffer 9Abfallbeseitigung und Abwasserbehandlung;
- Ziffer 10Betriebsführung und Unterstützung bei Betriebsführung sowie beim Aufbau entsprechender Institutionen;
- Ziffer 11Unterstützung beim Aufbau von Krankenkassensystemen und Krankenversicherung;
- Ziffer 12technische Hilfestellung durch Beistellung von Experten, Spezialisten und hochqualifizierten Technikern;
- Ziffer 13Schulung und Weiterbildung von Krankenhauspersonal im Rahmen von Projekten, die von diesem Abkommen umfasst sind.