BGBl. III Nr. 154/2008
Abkommen zwischen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Ministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn über die Vertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen durch die Botschaft der Republik Ungarn in Chisinau
Abkommen zwischen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Ministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn über die Vertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen durch die Botschaft der Republik Ungarn in Chisinau
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Organisatorischer Ablauf
In diesem Abkommen und in der Kommunikation mit dritten Parteien, wird die durch die ungarische Seite innerhalb der offiziellen Organisation der Botschaft der Republik Ungarn in Chişinău (in weitere Folge als ungarische Botschaft) etablierte Organisationseinheit zur Vollziehung der im gegenständlichen Abkommen geregelten Tätigkeiten folgendermaßen bezeichnet: Common Application Centre (in weitere Folge als Zentrum bezeichnet).