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BGBl. III Nr. 20/2008

kundgemacht 08.02.2008
Multilaterale Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S
Multilaterale Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S
Kundmachung BGBl. III Nr. 20/2008× zu ADR – Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR – Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S neu