die Förderung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit auf der Grundlage bestehender bilateraler Polizeikooperationsverträge sowie bilateraler Übereinkommen über die Rückübernahme von Personen an der gemeinsamen Staatsgrenze;
BGBl. III Nr. 42/2008
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Aufgaben
Das Zentrum hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien zu fördern und zu verbessern, insbesondere durch:
- Litera a
- Litera bdie Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration;
- Litera cdie Zusammenarbeit mit anderen Kooperationszentren, die von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union errichtet wurden.