BGBl. III Nr. 42/2008
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9
Verhältnis zu anderen Abkommen
Von den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung bleiben die von den Vertragsparteien in bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen übernommenen Verpflichtungen unberührt.