BGBl. III Nr. 53/2008
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10
Umwelt
Ziffer eins Die Mitgliedsländer müssen für die Erarbeitung und praktische Umsetzung einer dynamischen Umweltstrategie auf allen Ebenen des Postbetriebs sorgen und das Umweltbewusstsein im Rahmen der Postdienste fördern.