BGBl. III Nr. 53/2008
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 103neu
Artikel 103
Information über die Tätigkeit des Verwaltungsrates
Ziffer eins Nach jeder Tagung informiert der Verwaltungsrat die Mitgliedsländer des Vereins, die Engeren Vereine und die Mitglieder des Konsultativkomitees über seine Tätigkeit, und zwar im Wesentlichen durch Übermittlung eines Tagungsberichtes sowie seiner Resolutionen und Beschlüsse.
Ziffer 2 Der Verwaltungsrat erstellt zur Vorlage beim Kongress einen Bericht über seine gesamte Tätigkeit und übermittelt diesen den Postverwaltungen der Mitgliedsländer des Vereins und den Mitgliedern des Konsultativkomitees mindestens zwei Monate vor Eröffnung des Kongresses.