BGBl. III Nr. 53/2008
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 113neu
Artikel 113
Aufgaben des Vize-Generaldirektors
Ziffer eins Der Vize-Generaldirektor unterstützt den Generaldirektor bei dessen Arbeit und ist ihm gegenüber Rechenschaft schuldig.
Ziffer 2 Im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung des Generaldirektors übt der Vize-Generaldirektor dessen Befugnisse aus. Dies gilt auch für den in Artikel 111.3. angeführten Fall, dass der Posten des Generaldirektors nicht besetzt ist.