BGBl. III Nr. 53/2008
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 114neu
Artikel 114
Sekretariat der Organe des Vereins
Das Sekretariat der Vereinsorgane wird vom Internationalen Büro unter Aufsicht des Generaldirektors wahrgenommen. Es übermittelt den Mitgliedern des betreffenden Organs und den Postverwaltungen jener Länder, die zwar nicht dessen Mitglieder sind, sich aber an den laufenden Studien beteiligen, sowie den engeren Vereinen und auf Wunsch auch den Postverwaltungen der übrigen Mitgliedsländer alle anlässlich der Tagungen veröffentlichten Unterlagen.