Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 53/2008

kundgemacht 05.05.2008 RIS↗Parlament↗
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Kundmachung BGBl. III Nr. 53/2008× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Weltpostverein – Allgemeine Verfahrensordnung (Bukarest 2004) neu § 0↗RIS↗
Art. 134neu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. III Nr. 53/2008 Art. 134↗RIS↗

Artikel 134

Vorschläge zu den Übereinkommen mit der Organisation der Vereinten Nationen

Die Annahmebedingungen laut Artikel 133 gelten ebenso für Vorschläge, die auf eine Abänderung der Übereinkommen zwischen dem Weltpostverein und der Organisation der Vereinten Nationen abzielen, insoweit die betreffenden Übereinkommen nicht selbst etwas darüber aussagen, unter welchen Bedingungen ihre Bestimmungen abgeändert werden können.