Die Vergütung für Briefsendungen, mit Ausnahme der M-Beutel, beträgt 0,147 SZR je Sendung und 1,491 SZR je Kilogramm.
- eins Punkt eins Punkt einsBei Verkehrsaufkommen von weniger als 100 Tonnen pro Jahr, werden beide Komponenten auf der Grundlage eines weltweiten Durchschnitts von 15,21 Sendungen je Kilogramme zu einem Gesamtsatz von 3,727 SZR je Kilogramm umgerechnet.
- eins Punkt eins Punkt 2Bei Verkehrsaufkommen von mehr als 100 Tonnen pro Jahr, gilt der Gesamtsatz von 3,727 SZR je Kilogramm, vorausgesetzt, weder die Bestimmungsverwaltung noch die Aufgabeverwaltung verlangen eine anhand der tatsächlichen Sendungsanzahl pro Kilogramm des betreffenden Aufkommens vorzunehmende Neuberechnung des Satzes. Dieser Satz gilt auch dann, wenn die tatsächliche Anzahl von Sendungen je Kilogramm zwischen 13 und 17 liegt.
- eins Punkt eins Punkt 3Verlangt eine der Verwaltung die Berücksichtigung der tatsächlichen Sendungsanzahl je Kilogramm, hat die Neuberechnung der Vergütung für das betreffende Verkehrsaufkommen nach der in den Ausführungsbestimmungen Briefpost genannten Methode zu erfolgen.
- eins Punkt eins Punkt 4Kein dem Zielsystem zugeordnetes Land darf für seinen Verkehr mit einem dem Übergangssystem zugeordneten Land eine Herabstufung des unter 1.1.2. angegebenen Gesamtsatzes beantragen, außer das letztgenannte Land verlangt eine derartige Neuberechnung für die andere Verkehrsrichtung.