Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 58/2008

kundgemacht 05.05.2008
Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 2/2006 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG betreffend die abweichende Kennzeichnung gedeckter Wagen, mit denen bestimmte Versandstücke befördert werden
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 2/2006 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG betreffend die abweichende Kennzeichnung gedeckter Wagen, mit denen bestimmte Versandstücke befördert werden
Kundmachung BGBl. III Nr. 58/2008×

Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.