Absatz eins,Die Republik Österreich trifft Vorsorge dafür, dass den unten angeführten Personen die Einreise nach und der Aufenthalt in der Republik Österreich ermöglicht wird, dass sie die Republik Österreich ohne Probleme verlassen und unbehindert vom oder zum Amtssitz reisen können und dass bei diesen Reisen der notwendige Schutz gewährleistet wird:
- Litera ader Generalsekretär von ICPO-Interpol und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen;
- Litera bdie Beamten von ICPO-Interpol;
- Litera cdie Angestellten von ICPO-Interpol;
- Litera ddie Mitarbeiter der Akademie und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen;
- Litera edie Vertreter von Staaten oder Organisationen, die von der Akademie eingeladen werden;
- Litera fdie amtlichen Besucher und
- Litera gdie Teilnehmer an den von der Akademie angebotenen Kursen und Seminaren.