Absatz eins,ICPO-Interpol ist mit Ausnahme der folgenden Fälle von Gerichtsbarkeit und Vollzugshandlungen befreit:
- Litera awenn ICPO-Interpol in einem bestimmten Fall, vorbehaltlich Artikel 20 Absatz 3, ausdrücklich auf eine solche Befreiung verzichtet hat;
- Litera bwenn durch Dritte eine zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall mit einem im Besitz der ICPO-Interpol befindlichen oder in ihrem Auftrag betriebenen Kraftfahrzeug oder aufgrund einer anderen Übertretung von Bestimmungen über den Besitz, Betrieb oder Einsatz von Kraftfahrzeugen eingebracht wird.