Leitende Beamte der nationalen Zentralstellen gemäß Artikel 3 Absatz 8 des Vertrages sowie die gemäß Artikel 4 Absatz 2 dieser Vereinbarung bestellten verantwortlichen Beamten kommen mindestens einmal jährlich zusammen, um Bilanz über die Zusammenarbeit zu ziehen und die Aktivitäten der gemeinsamen Kontaktdienststelle zu evaluieren. Im Rahmen dieser Treffen
- Litera atauschen sie statistische Daten über die Tätigkeiten der gemeinsamen Kontaktdienststelle sowie über die Entwicklung der verschiedenen Formen der Kriminalität aus und
- Litera berarbeiten sie ein neues gemeinsames Arbeitsprogramm und entsprechende Strategien für gemeinsame Aktivitäten an der gemeinsamen Staatsgrenze beziehungsweise in den Grenzgebieten.