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BGBl. III Nr. 77/2008

kundgemacht 04.07.2008
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit im gemeinsamen grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Mauren an der Grenzübergangsstelle Schaanwald - Feldkirch-Tisis
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit im gemeinsamen grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Mauren an der Grenzübergangsstelle Schaanwald - Feldkirch-Tisis
Kundmachung BGBl. III Nr. 77/2008× zu Zusammenarbeit im gemeinsamen grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Mauren

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusammenarbeit im gemeinsamen grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Mauren neu