Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 8/2008

kundgemacht 29.01.2008
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)
Kundmachung BGBl. III Nr. 8/2008× zu Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt - Durchführung des Abkommens (Slowenien)

Änderungen durch diese Kundmachung

Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt - Durchführung des Abkommens (Slowenien) neu