BGBl. III Nr. 90/2008
Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Änderungen durch diese Kundmachung
Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung
111
Art. 2 § 9geändert
lädt …