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BGBl. III Nr. 90/2008

kundgemacht 04.08.2008
Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Kundmachung BGBl. III Nr. 90/2008× zu Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung

Änderungen durch diese Kundmachung

Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung 111