BGBl. III Nr. 99/2008
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 18neu
Artikel 18
Nach Massgabe der Bestimmungen des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterliegt der Berechtigte in beiden Vertragsstaaten gemäss der jeweils geltenden Gesetzgebung der Steuerpflicht.