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BGBl. I Nr. 132/2009

kundgemacht 30.12.2009 RIS↗Parlament↗
Bundesgesetz über die polizeiliche Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und Änderung des Polizeikooperationsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die polizeiliche Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) erlassen sowie das Polizeikooperationsgesetz geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 132/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EU – Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft 01.01.2010 – 26.07.2017 · idF BGBl. I Nr. 132/2009 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 101/2017 Anl. 1↗RIS↗

Anhang

Liste anderer Formen schwerer Kriminalität, für die Europol zuständig ist

Illegaler Handel mit Drogen,

Geldwäschehandlungen,

Kriminalität im Zusammenhang mit nuklearen und radioaktiven Substanzen,

Schleuserkriminalität,

Menschenhandel,

Kraftfahrzeugkriminalität,

vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung,

illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe,

Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme,

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,

Raub in organisierter Form,

illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen,

Betrugsdelikte,

Erpressung und Schutzgelderpressung,

Nachahmung und Produktpiraterie,

Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit,

Geldfälschung, Fälschung von Zahlungsmitteln,

Computerkriminalität,

Korruption,

illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,

illegaler Handel mit bedrohten Tierarten,

illegaler Handel mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten,

Umweltkriminalität,

illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern.