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BGBl. I Nr. 135/2009

kundgemacht 30.12.2009 RIS↗Parlament↗
Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG und Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, des Ehegesetzes, des Fortpflanzungsmedizingesetzes, des IPR-Gesetzes, der Jurisdiktionsnorm, des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, des Urlaubsgesetzes, des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes, des Landarbeitsgesetzes 1984, des Arbeitsverfassungsgesetzes, des Post-Betriebsverfassungsgesetzes, des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, des Heeresversorgungsgesetzes, des Opferfürsorgegesetzes, des Verbrechensopfergesetzes, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes, des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes, des Notarversicherungsgesetzes 1972, des Einkommensteuergesetzes 1988, des Körperschaftsteuergesetzes 1988, des Umsatzsteuergesetzes 1994, des Bewertungsgesetzes 1955, des Gebührengesetzes 1957, des Grunderwerbsteuergesetzes 1987, der Bundesabgabenordnung, des Alkoholsteuergesetzes, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, des Datenschutzgesetzes 2000, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Gehaltsgesetzes 1956, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, der Reisegebührenvorschrift, des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes, des Pensionsgesetzes 1965, des Bundesbahn-Pensionsgesetzes, des Bezügegesetzes, des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes, des Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetzes, des Bundestheaterpensionsgesetzes, des Personenstandsgesetzes, des Namensänderungsgesetzes, des Passgesetzes 1992, des Meldegesetzes 1991, des Asylgesetzes 2005, des Fremdenpolizeigesetzes 2005, des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, des Ärztegesetzes 1998, des Gehaltskassengesetzes 2002, des Apothekengesetzes, der Gewerbeordnung 1994, des Bilanzbuchhaltungsgesetzes, des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, des Ziviltechnikergesetzes 1993, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, des Heeresdisziplinargesetzes 2002, des Heeresgebührengesetzes 2001, des Studienförderungsgesetzes 1992, des Schülerbeihilfengesetzes 1983, des Unterrichtspraktikumsgesetzes, des Patentgesetzes 1970, des Patentanwaltsgesetzes, des Entwicklungshelfergesetzes, des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut und des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erlassen (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Urlaubsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Alkoholsteuergesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Datenschutzgesetz 2000, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Personenstandsgesetz, das Namensänderungsgesetz, das Passgesetz 1992, das Meldegesetz 1991, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Ärztegesetz 1998, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bilanzbuchhaltungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Studienförderungsgesetz 1992, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Patentgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz, das Entwicklungshelfergesetz, das Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 135/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Meldegesetz 1991 (MeldeG) 19 § 0↗RIS↗
Anl. 3geändertText, Z 1 (entfallen), Schlussteil (entfallen), Z 2 bis Z 5 (entfallen), Z 7 (entfallen), Überschrift
in Kraft 31.03.2001 – 31.12.2009 · idF BGBl. I Nr. 28/2001 · danach: BGBl. I Nr. 135/2009 Anl. 3↗RIS↗
in Kraft 01.01.2010 – 31.10.2013 · idF BGBl. I Nr. 135/2009 · danach: BGBl. I Nr. 16/2013 Anl. 3↗RIS↗
Anlage C
WOHNSITZERKLÄRUNG (Anm.: Die Novellierungsanweisungen Z 8, 9 und 12 der Novelle BGBl. I Nr. 135/2009konnten nicht durchgeführt werden und lauten:
____________________________________________________________________
Familienname          Vorname(n)        Geburtsdatum
Tag      Monat    Jahr
____    ____  ________
____________________________________________________________________
Familienstand:
O ledig        O verheiratet        O verwitwet        O geschieden
____________________________________________________________________
Staatsbürgerschaft:
O Österreich  O anderer EU-Staat  O Nicht-EU-Staat
____________________________________________________________________
Ich bin:
O berufstätig    O Hausfrau/    O in Berufsaus-      O Kind ohne
mann          bildung stehend      derzeitigen
Schulbesuch
O arbeitslos    O in Pension,  O Schüler/Stu-  O Präsenz-  O sons-
Rente          dent/in        (Zivil)-    tiges
diener
____________________________________________________________________
Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen für Ihren Hauptwohnsitz
und (so vorhanden) für Ihren Nebenwohnsitz.
Die beiliegenden Erläuterungen sollen Sie dabei unterstützen.
Angaben, die über die folgenden Fragen hinausgehen, können in
Punkt 8 eingetragen werden.
____________________________________________________________________
Weiterer Wohnsitz
Hauptwohnsitz          (Nebenwohnsitz)
____________________________________________________________________
1. Anschrift:    Name der                  Name der
Gemeinde    Postleitzahl  Gemeinde    Postleitzahl
________________________  ________________________
________________________  ________________________
Straße bzw.      Haus-/  Straße bzw.      Haus-/
Ortschaft        Tür-Nr. Ortschaft        Tür-Nr.
________________________  ________________________
____________________________________________________________________
2. Aufenthalts-
dauer:
Ich verbringe      Tage des Jahres          Tage des Jahres
während eines
Jahres am          ____________              ____________
Hauptwohnsitz/
am
Nebenwohnsitz
ungefähr
folgende
Anzahl von
Tagen:
____________________________________________________________________
3. Mitbewohner/-  Ver-  Geburts-  gemel-  Ver-  Geburts-  gemel-
innen:        wandt-  jahr    det    wandt-  jahr    det
schafts-          mit  schafts-          mit
Ich lebe mit    ver-            H  NW  ver-            H  NW
folgenden      hält-                    hält-
Angehörigen    nis/                    nis/
(Familienmit- Lebens-                  Lebens-
gliedern/-    gemein-                  gemein-
Partnern) in  schaft                  schaft
diesen
Unterkünften  _______ _______  O  O  _______ _______  O  O
und diese
sind dort    _______ _______  O  O  _______ _______  O  O
wie folgt
gemeldet:    _______ _______  O  O  _______ _______  O  O
Hauptwohn-    _______ _______  O  O  _______ _______  O  O
sitz = H
Nebenwohn-
sitz = NW
____________________________________________________________________
4. Funktionen in
öffentlichen
und privaten
Körper-
schaften:
Ich übe eine            O ja                    O ja
solche
Funktion an              O nein                  O nein
meinem
Hauptwohn-
sitz/meinem
Nebenwohnsitz
aus:
____________________________________________________________________
5. Ausgangspunkt
meines
Arbeits-,
Schulweges:
Überwiegend              O ja                    O ja
trete ich
diesen Weg              O nein                  O nein
von meinem
Hauptwohn-
sitz/meinem
Nebenwohnsitz
aus an:
____________________________________________________________________
5. Arbeits-,
Schulort:
Meine          Name der Gemeinde                  Postleitzahl
Arbeits-/Aus-
bildungs-    __________________________________________________
stätte
befindet sich
in:
____________________________________________________________________
7. Minderjährige          Geburts-  Name der Gemeinde  Postleitzahl
Kinder:                  jahr
Der
Kindergarten,  1. Kind ________  _________________  ____________
der Hort,
die Schule,    2. Kind ________  _________________  ____________
die Ausbil-
dungs- oder    3. Kind ________  _________________  ____________
Arbeitsstätte
meiner minder- 4. Kind ________  _________________  ____________
jährigen
Kinder
befindet sich
in:
____________________________________________________________________
8. Ergänzende Bemerkungen: In Anlage A und C wird jeweils das Wort „Familienstand“ durch das Wort „Personenstand“ ersetzt.
____________________________________________________________________ 9. In Anlage A und C wird jeweils nach der Kategorie „verheiratet“ die Kategorie „in eingetragener Partnerschaft lebend“, nach der Kategorie „geschieden“ die Kategorie „aufgelöste eingetragene Partnerschaft“ sowie nach der Kategorie „verwitwet“ die Kategorie „hinterbliebener eingetragener Partner“ eingefügt.
Ich bestätige diese Angaben nach bestem Wissen getätigt zu haben 12. In Anlage C wird das Wort „Familienname“ durch die Wortfolge „Familien- oder Nachname“ ersetzt.)
__________________ ___________________
Datum Unterschrift
____________________________________________________________________
Erläuterungen zur Wohnsitzerklärung
____________________________________________________________________ ALLGEMEINES
ALLGEMEINES
____________________________________________________________________
Der Frage, ob Sie an einem Ort mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet sind, kommt nicht nur aus melderechtlicher Sicht Bedeutung zu. Die entsprechende Meldung hat Auswirkungen auf viele Bereiche des täglichen Lebens. Sie ist nicht nur ausschlaggebend für die Ausübung Ihres Wahlrechts oder die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, sondern hat auch maßgebliche Auswirkungen, wenn es darum geht, Förderungen und Unterstützungen in Anspruch nehmen zu wollen. Es ist daher nicht nur für die Behörden und Ämter wichtig, wo Sie einen Wohnsitz oder Ihren Hauptwohnsitz haben, sondern auch für die Wahrnehmung Ihrer Anliegen.
… 9 unveränderte Absätze
Sie sind jedoch - wie die nachstehenden Gesetzestexte zeigen - nicht völlig “frei” in der Bestimmung Ihres Hauptwohnsitzes, sondern Sie müssen diese nach bestimmten Kriterien vornehmen.
Der § 1 Absatz 6 des Meldegesetzes umschreibt den Wohnsitzbegriff wie folgt:
“Ein Wohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben.”
Gemäß § 1 Absatz 7 des Meldegesetzes ist unter dem Hauptwohnsitz Folgendes zu verstehen:
“Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.”
Für den “Mittelpunkt der Lebensbeziehungen” sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich:
Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen, Ort an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften.
Die Wohnsitzerklärung enthält Fragen nach jenen Kriterien, die für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen maßgeblich sind. Anhand dieser Angaben kann überprüft werden, ob Ihre Lebensumstände mit der in den Melderegistern eingetragenen Wohnsitzqualität [Hauptwohnsitz/ (Neben)Wohnsitz] übereinstimmen.
Beachten Sie bitte, dass der Hauptwohnsitz erst mit 1. Jänner 1995 eingeführt wurde. Auf Meldezetteln, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, scheint daher noch der Begriff “ordentlicher Wohnsitz” auf. War es früher möglich, über mehrere ordentliche Wohnsitze zu verfügen, kann man jetzt nur mehr einen Hauptwohnsitz begründen. Sollten Sie mehrere ordentliche Wohnsitze gehabt haben, ist Ihr Hauptwohnsitz nun melderechtlich dort, wo Sie in die Wählerevidenz für die Nationalratswahl eingetragen sind oder wo Sie sich zuletzt mit Hauptwohnsitz angemeldet haben.
Sollten Sie zu Ihrer Meldesituation oder zu dieser Wohnsitzerklärung Fragen haben, wird Ihnen Ihr Meldeamt gerne behilflich sein.
____________________________________________________________________ Ausfüllhilfe zu einzelnen Fragen
Ausfüllhilfe zu einzelnen Fragen Frage 2:
____________________________________________________________________
Frage 2:
Es ist nicht erforderlich, die Kalendertage genau zu berechnen - dies wird vielfach gar nicht gelingen - sondern es sollte eine ungefähre Schätzung vorgenommen werden. Urlaube, die Sie an anderen Orten verbringen, sind nicht einzubeziehen, dh. die Summe muss nicht 365 (366) ergeben.
Frage 3:
Hier sind nur enge Angehörige (auch Lebensgefährt/e/in) einzutragen. Nicht anzugeben sind Personen, mit denen man zwar eine Unterkunft bewohnt, zu denen jedoch keine “familiäre” Beziehung gegeben ist (zB drei Studenten, die sich eine Wohnung teilen).
Frage 4:
Es ist nicht erforderlich, die ausgeübte Funktion anzuführen, sondern die Frage ist nur mit “ja” oder “nein” zu beantworten. Beispiele für diese Funktionen sind: Gemeinderat; Kirchenrat; Obmann, Schriftführerin eines Vereins usw. Sonstige gesellschaftliche Betätigungen können unter Punkt 8 angegeben werden.
Beispiele für diese Funktionen sind Frage 5: Gemeinderat; Kirchenrat; Obmann, Schriftführerin eines Vereins usw. Sonstige gesellschaftliche Betätigungen können unter Punkt 8 angegeben werden.
Frage 5:
Für die Beurteilung des überwiegenden Antrittes des Arbeits- oder Schulweges ist der Zeitraum eines Kalenderjahres maßgeblich.