BGBl. I Nr. 43/2009
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Grundstücksverkehr-Vereinbarung (Bund – Länder) (GruVe-VE)
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Art. 2geändert
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Art. 10geändert
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