BGBl. I Nr. 9/2009
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Änderungen durch diese Kundmachung
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
neu
§ 1neu
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