BGBl. II Nr. 105/2009
Höhe der Vergütung für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Vergütung für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage
Änderungen durch diese Kundmachung
Höhe der Vergütung für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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Vergütung an Träger d. Krankenversicherung (Landarbeiterkammerumlage)
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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