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BGBl. II Nr. 106/2009

kundgemacht 10.04.2009 RIS↗
Änderung der Verordnungen über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnungen über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. II Nr. 106/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht 21 § 0↗RIS↗
Art. 3 § 2geändertAbs 4 bis Abs 7 (neu)