BGBl. II Nr. 129/2009
Ermächtigung bestimmter Vertretungsbehörden zur Vornahme antragsbedürftiger passbehördlicher Amtshandlungen im Interesse der besseren Erreichbarkeit
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Ermächtigung bestimmter Vertretungsbehörden zur Vornahme antragsbedürftiger passbehördlicher Amtshandlungen im Interesse der besseren Erreichbarkeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Ermächtigung bestimmter Vertretungsbehörden
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§ 1neu
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