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BGBl. II Nr. 129/2009

kundgemacht 04.05.2009
Ermächtigung bestimmter Vertretungsbehörden zur Vornahme antragsbedürftiger passbehördlicher Amtshandlungen im Interesse der besseren Erreichbarkeit
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Ermächtigung bestimmter Vertretungsbehörden zur Vornahme antragsbedürftiger passbehördlicher Amtshandlungen im Interesse der besseren Erreichbarkeit
Kundmachung BGBl. II Nr. 129/2009× zu Ermächtigung bestimmter Vertretungsbehörden

Änderungen durch diese Kundmachung

Ermächtigung bestimmter Vertretungsbehörden neu