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BGBl. II Nr. 138/2009

kundgemacht 07.05.2009
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus
Kundmachung BGBl. II Nr. 138/2009× zu Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus×

Änderungen durch diese Kundmachung

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus neu
§ 2neu

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