BGBl. II Nr. 138/2009
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus
Änderungen durch diese Kundmachung
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus
neu
§ 3neu
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