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BGBl. II Nr. 141/2009

kundgemacht 08.05.2009
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Kundmachung BGBl. II Nr. 141/2009× zu Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen – Mai 2009

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen – Mai 2009 neu