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BGBl. II Nr. 165/2009

kundgemacht 02.06.2009
Veröffentlichung einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten
Bekanntmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Veröffentlichung einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten
Kundmachung BGBl. II Nr. 165/2009× zu Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen für RL 94/62/EG

Änderungen durch diese Kundmachung

Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen für RL 94/62/EG neu