BGBl. II Nr. 238/2009
Telekom-Richtsatzverordnung 2009 – TRV 2009
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der ein bundesweit einheitlicher Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber festgelegt wird (Telekom-Richtsatzverordnung 2009 – TRV 2009)
Änderungen durch diese Kundmachung
Telekom-Richtsatzverordnung 2009 (TRV 2009)
neu
§ 2neu
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