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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 282/2009
kundgemacht 01.09.2009
RIS↗
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn
Kundmachung
BGBl. II Nr. 282/2009
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn
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