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BGBl. II Nr. 385/2009

kundgemacht 30.11.2009 RIS↗
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2010
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2010 festgesetzt wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 385/2009× zu Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2010×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2010 neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 385/2009 Art. 1↗RIS↗

Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach Paragraph 108 e, Absatz 9, Ziffer eins, ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2010 mit 1,015 festgesetzt.