BGBl. II Nr. 385/2009
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2010
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2010 festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach Paragraph 108 e, Absatz 9, Ziffer eins, ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2010 mit 1,015 festgesetzt.