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BGBl. II Nr. 474/2009

kundgemacht 22.12.2009
Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, „Diplomlehrgang der Fachakademie für Finanzdienstleister“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, „Diplomlehrgang der Fachakademie für Finanzdienstleister“, geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 474/2009× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, „Diplomlehrgang der Fachakademie für Finanzdienstleister“, Fachakademie für Finanzdienstleister

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, „Diplomlehrgang der Fachakademie für Finanzdienstleister“, Fachakademie für Finanzdienstleister 1