BGBl. II Nr. 474/2009
Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, „Diplomlehrgang der Fachakademie für Finanzdienstleister“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, „Diplomlehrgang der Fachakademie für Finanzdienstleister“, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, „Diplomlehrgang der Fachakademie für Finanzdienstleister“, Fachakademie für Finanzdienstleister
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§ 4geändert
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