BGBl. II Nr. 481/2009
Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Science (Child Development)“, Lehrgänge „Child Development“, Interuniversitäre Arbeitsgemeinschaft für integrative Gesundheitsförderung, Graz
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Science (Child Development)“, Lehrgänge „Child Development“, Interuniversitäre Arbeitsgemeinschaft für integrative Gesundheitsförderung, Graz, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Festlegung des akademischen Grades „Master of Science (Child Development)“, Lehrgänge „Child Development“, Interuniversitäre Arbeitsgemeinschaft für integrative Gesundheitsförderung, Graz
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§ 5geändert
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