BGBl. II Nr. 53/2009
Ökostromverordnung 2009
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Kalenderjahr 2009 verpflichtet ist (Ökostromverordnung 2009)
Änderungen durch diese Kundmachung
Ökostromverordnung 2009
neu
§ 9neu
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