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BGBl. II Nr. 58/2009

kundgemacht 03.03.2009
Inverkehrbringen, Import und Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten
Kundmachung BGBl. II Nr. 58/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Inverkehrbringen, Import und Verbringen von Räuchermischungen aufgehoben
§ 1aufgehoben

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