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BGBl. III Nr. 101/2009

kundgemacht 22.09.2009
Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung
Kundmachung BGBl. III Nr. 101/2009× zu Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel