BGBl. III Nr. 104/2009
Multilaterale Vereinbarung M199 nach 1.5.1.1 betreffend die Vorschriften für die Sicherung des Kapitels 1.10 für die Beförderung von Tierischen Stoffen
Multilaterale Vereinbarung M199 nach 1.5.1.1 betreffend die Vorschriften für die Sicherung des Kapitels 1.10 für die Beförderung von Tierischen Stoffen
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR – Vorschriften für die Sicherung des Kapitels 1.10 für die Beförderung von Tierischen Stoffen
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Art. 1neu
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